Abwasseranlagen
BAFA: Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung in Gebäuden (Modul 3)
Fördergegenstand und -bedingungen
Antragsberechtigt sind:
- private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige),
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sowie
- öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen (nicht umfasst: Volkshochschulen), Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser bzw. deren Träger
- juristische Personen des Privatrechts (die in dieser Liste nicht explizit aufgeführt sind)
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Privatpersonen
Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, auf dem die Technologie eingesetzt werden soll. Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung und die Installation der Wärmeübertrager bzw. Anlagen zur Wärmerückgewinnung.
Förderfähig sind Investitionen in folgende dezentrale Geräte bzw. Anlagen zur Wärmerückgewinnung:
- Duschrinnen mit Wärmeübertrager
- Duschtassen mit Wärmeübertrager
- Duschrohre mit Wärmeübertrager
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus dem gesamten, im Gebäude anfallenden Grauwasser
Nicht förderfähig hingegen sind:
- Mehrere Wärmeübertragereinheiten innerhalb einer Wohneinheit (Wohnung, Einfamilienhaus)
- der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen,
- Ausgaben für Prototypen,
- Instandsetzung und Instandhaltung bestehender Anlagen,
- laufende Ausgaben,
- Eigenleistungen des Antragstellers und
- bereits vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnene Projekte.
Zu beachten ist grundsätzlich die „De-minimis“-Obergrenze.
Förderhöhe
Fördersätze für einzelne Dusch-Wärmeübertrager (Duschrinne, Duschtasse, Duschrohr):
- Anzahl der Wärmeübertrager ≤ 20: 250 Euro pro Einheit
- Anzahl der Wärmeübertrager > 20: 200 Euro pro Einheit
- maximal jedoch 30 % der förderfähigen Investitionskosten (Anschaffung und Installation)
Fördersätze für Anlagen zur Wärmerückgewinnung für das gesamte im Gebäude anfallende Grauwasser, ohne zweites Leitungsnetz (Grauwassernetz):
- Anzahl der Duschen im Gebäude ≤ 20: 250 Euro pro angeschlossener Dusche
- Anzahl der Duschen im Gebäude > 20: 200 Euro pro angeschlossener Dusche
- maximal jedoch 30 % der förderfähigen Investitionskosten (Anschaffung und Installation).
Fördersätze für Anlagen zur Wärmerückgewinnung für das gesamte im Gebäude anfallende Grauwasser, sofern ein zweites Leitungsnetz (Grauwassernetz) installiert wird:
- Anzahl der Duschen im Gebäude ≤ 20: 550 Euro pro angeschlossener Dusche
- Anzahl der Duschen im Gebäude > 20: 500 Euro pro angeschlossener Dusche
- maximal jedoch 30 % der förderfähigen Investitionskosten (Anschaffung und Installation).
Soll die Maßnahme über ein Finanzierungsmodell abgewickelt werden, sind bei Ratenkauf- oder Mietkaufmodellen gesonderte Vorgaben zu beachten. Eine Finanzierung über Leasing ist nicht zulässig.
Kumulierbarkeit
Die Förderung nach der Kleinserien-Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme aus.
Weitere Informationen
Informationen zum Förderprogramm:
http://bit.ly/2Khx81CBevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.
www.energieagentur.nrw/foerderung