Elektromobilität
Förderrichtlinie Elektromobilität (BMVI)
Fördergegenstand und -bedingungen
Kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte
Flottenprogramm Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur: Umstellung auf batterie-elektrische Fahrzeugflotten
Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität
Die einzelnen Förderaufrufe zur Richtlinie finden Sie im unten genannten Link.
Förderhöhe
In Form einer Anteilfinanzierung und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
- Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien): bis zu 50 %, für KMU bis zu 80%
- Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur: Die für die Förderphase für alle Zuwendungsempfänger geltenden Förderquoten, Fördersätze sowie Höchstbeträge werden in den Aufrufen zur Antragseinreichung mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt (max.bis zu 40%, für KMU bis zu 90%)
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: industrieller Forschung bis zu 50 %, experimentelle Entwicklung bis zu 25 %, Aufbau von Innovationsclustern sowie die Betriebskosten der Innovationscluster bis zu 50 % KMU bis zu 80%)
Kumulierbarkeit
Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist grundsätzlich zulässig und wird explizit in den Aufrufen geregelt. Eine
Kumulierung mit weiteren staatlichen Fördermitteln (z. B. Landesförderungen) ist ausgeschlossen. Ausgenommen
hiervon ist eine Kumulierung von Fördermitteln gemäß Artikel 8 Nummer 3a AGVO, bei der sich die beiden Förderungen
auf unterschiedlich bestimmbare beihilfefähige Kosten beziehen müssen.
Weitere Informationen
Programmatische Steuerung: Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH (NOW)
Hier sind die einzelnen Förderaufrufe abrufbar:
https://bit.ly/3aUdbNuBevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.
www.energieagentur.nrw/foerderung