Elektromobilität
KfW: Kommunale und soziale Infrastruktur - Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten (Pr.-Nr. 439)
Fördergegenstand und -bedingungen
Wer kann Anträge stellen?
- Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen
(Liste des UBA bzw. Anlage zum Merkblatt)- https://www.umweltbundesamt.de/staedte-no2-grenzwertueberschreitungen
- aufgeführt in mindestens einer der letzten beiden endgültig veröffentlichten Jahreslisten
- Kommunen
- kommunale Gebietskörperschaften inkl. deren rechtlich unselbständigen Eigenbetriebe
- Zuschüsse können an Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund
- Privat wirtschaftlich organisierte Unternehmen mit:
- unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder
- Bundesländer mit mehr als 50 % bei kommunalen Mindestbeteiligung von 25 %
(z. B. Verkehrsbetriebe oder Stadtwerke)
- kommunale Unternehmen müssen das Beihilferecht beachten
Was wird gefördert?
- externe Personal- und Sachkosten für nachhaltige, digitale und klimafreundliche Mobilitätskonzepte
- Verkehrskonzepte
- integrierte Verkehrsentwicklungspläne
- SUMP – Sustainable Urban Mobility Plans
- die zur kurz- bis mittelfristige Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe (NO2 , CO2) führen
- Fortschreibung bestehender Mobilitätspläne
- Entwicklung von Teilkonzepten für:
- Stadtteil-
- Radverkehrs-
- Parkraumkonzepten
- konkrete Maßnahmen mit Umsetzungsplan sollen definiert werden
- Mobilität so gestalten, dass:
- die Mobilität heutiger und zukünftiger Generationen berücksichtigt,
- die Lebensqualität urbaner Räume langfristig verbessert und
- Luftschadstoffe reduziert werden
- Leitthemen:
- Mobilität
- Infrastruktur
- urbane Flächennutzung
- Digitalisierung
- Elektrifizierung
- Verlagerung
- Mobilitätskonzepte sollten beinhalten:
- Problemanalyse der aktuellen kommunalen Mobilität
- Maßnahmenkatalog mit Definition und Beschreibung konkreter Maßnahmen
- Beschreibung verkehrslenkender- und –verlagernden Maßnahmen
- Maßnahmen zur Digitalisierung und Elektrifizierung kommunaler Verkehrssysteme mit
Ausgestaltung - festlegen der Einzelmaßnahmen nach kurz-, mittel- und langfristig in Zeitzonen 2025, 2030, 2050
- erstellen von Umsetzungsplänen
- festlegen von Verantwortlichkeiten, Kostenschätzungen und Machbarkeit der Maßnahmen
- Monitoring Prozess festlegen zur Evaluierung der Maßnahmen hinsichtlich Wirkung und
mögliche Umsetzungshemmnisse und deren Überwindung - Verkehrsentwicklung vor Ort pro Verkehrsmittel prognostizieren
- Zielwerte zum/zur:
- Modal Split
- Verkehrsentwicklung
- Klimaschutzzielen der Bundesregierung
festlegen
- Stadt-Umland-Mobilität analysieren und deren Einflussfaktoren auf urbane kommunale Mobilität
- Planungsprozess zur öffentlichen Beteiligung beschreiben
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Aufbau und Pflege eines Netzwerkes vor Ort einbeziehen
- Voraussetzung aktive Teilnahme beim Nationalen Kompetenznetzwerk für urbane nachhaltige
Mobilität (NaKoMo) und deren Veranstaltungen - Verknüpfung mit bestehenden Strategien und Plänen (Mobilität) sind zu berücksichtigen
- erhobene Verkehrs- und Mobilitätsdaten sollen dauerhaft unter einer freien Datenlizenz zur Verfügung gestellt werden
Antragstellung
- Direkt bei der KfW in Berlin
- Als Programm-Nummer ist 439 anzugeben
- Unterlagen unter www.kfw.de/439
Förderhöhe
Wie wird gefördert?
- Zuschussbetrag: max. 300.000 €
max. 80 % der förderfähigen Kosten - Eigenanteil: bis auf 10 %, durch Finanzmittel Dritter, reduzierbar
- Förderzeitraum: 24 Monate (Antragstellung in 2020)
- Bereitstellung: Auszahlung nachschüssig
(Basis: Kostenaufstellung und Bestätigung durch die Kommune)
jährlicher Zwischenbericht gefordert (spätestens 12 Monate nach Zusage)
Kumulierbarkeit
Kumulierung möglich
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt (Eigenanteil: 10 %).
Weitere Informationen
Programminformationen - KfW 439 - Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten
www.kfw.de/439
Merkblatt: Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten
Anlage zum Merkblatt: nachhaltige Mobilitätskonzepte
Allgemeine Bestimmungen für Zuschüsse
Gesiegelter und unterschriebener Antrag im Original
Verwendungsnachweis - Nach Beendigung der Maßnahme
Gesiegelter und unterschriebener Legitimationsnachweis im Original
Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz
Auszahlungsformular - Formular für den Abruf Ihres Zuschusses
Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht
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Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.
www.energieagentur.nrw/foerderung
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